Datum der letzten Aktuallisierung: 12.12.2017
Alle Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform: mündliche Nebenvereinbarungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Zur Annahme der umseitigen Bestellung gewährt uns der Besteller eine Frist von zwei Wochen. Lehnen wir das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, ist der Vertrag zustande gekommen.
Wird der Vertrag von dem Besteller nicht erfüllt, insbedondere
a.) gerät er in Zahlungsverzug,
b.) ruft er Bestellungen auf Abruf trotz Mahnungen durch uns nicht ab,
c.) verweigert er die Abnahme der Ware endgültig,
sind wir berechtigt für bestellte, aber noch nicht abgeholte Waren 25% Stornogebühr zu verlangen.
1. Unsere Rechnungen – auch über Teillieferungen – sind sofort nach erfolgter Lieferung ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, als Verzugsschaden
monatlich mindestens 8% des gesamten ausstehenden Betrages zu berechnen, sowie für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 35.- zu verrechnen.
2.) Ist der Besteller bei Teilzahlungsvereinbarungen trotz vollständig erhaltener Lieferung bzw. vollständig erbrachter Leistung mit einer fälligen Teilzahlung seit mindestens sechs
Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen, die gesamte noch ausstehende Restforderung fällig zu stellen.
3.) Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, können wir als Lagergebühr monatlich 5% des Kaufpreises berechnen.
4.) Bei einem Rücktritt nach Punkt II könen wir 25% des Bestellpreises als Schadenersatz fordern.
1.) Naturbedingte handelsübliche Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen, Leder, Stein und Textilien stellen keinen Mangel dar.
2.) Bei Kastenmöbel bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front und Seiten. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten, insbesondere
bei den Massivteilen ist handelsüblich und zulässig.
3.) Die Lieferfrist berechnet sich vom Tage der endgültigen Klärung des Auftrages (Genehmigung des Kredites, bzw. der Kaufpreisfinanzierung,
allfällige Zeichnungen, allfällige Änderungen).
4.) Dem Käufer stehen bei Mängeln Gewährleistungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Bedingung zu, dass wir entweder gegen Refundierung des Kauf-
preises vom Vertrag zurücktreten, oder uns von dem Anspruch des Käufers auf Aufhebung des Vertrages oder angemessene Preisminderung dadurch befreien können, dass wir inner-
halb angemessener Frist die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie austauschen bzw. dass wir uns von der Pflicht zu Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien können, dass wir innerhalb einer angemessenen Frist eine Vereinbarung bewirken oder das Fehlende nachtragen.
5.) Die Lieferfirma ist berechtigt, Beschädigungen und Fehler, sowie Reparaturen und Änderungen in einem Zeitraum von 6 Wochen ab Montagebeginn kostenfrei zu erledigen. Es wird
kein Schadenersatz vereinbart.
6.) Ausführungsvorbehalt: Die Lieferfirma behält sich vor, diverse Planungs- bzw. Ausführungsvarianten bei den Möbelteilen einzusetzen. Z.B. Griffpositionen, Fugenbilder, Überstände,
Materialstärken, Oberflächen usw., welche der Käufer zur Kenntnis nimmt.
7.) Teillieferungen sind zulässig
1.) Kreditaufnahmen/Kaufpreisrestfinanzierung – Bei Ankauf der Ware durch Kreditaufnahme bzw. Kaufpreisrestfinanzierung durch uns ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen
Unterlagen sowie eine erforderliche Bürgschaftserklärung uns unverzüglich zu übergeben.
Die Nichtvorlage berechtigt uns, den Kaufvertrag aus dem Verschulden des Käufers aufzulösen.
2.) Anzahlungen haben nur mit Kassabestätigeung oder Kasseneindruck Gültigkeit.
3.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum des
Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen
Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
4.) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
5.) Als Gerichtsstandort wird Oberwart vereinbart.
Zusatzarbeiten und besondere über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme in bar zu bezahlen.
Sie haben sich für ein Markenprodukt einer Einbauküche entschieden und wir möchten dazu herzlich gratulieren. Damit die Freude an Ihrer Küche über viele Jahre anhält, möchten wir Sie auf einige Dinge aufmerksam machen. Die Arbeitsplatte hat laut Hersteller eine begrenzte Hitzebeständigkeit; es müssen überhitzte Töpfe und Pfannen auf einer geeigneten Unterlage abgestellt werden.
Ihre Arbeitsplatte ist an der geschlossenen Oberfläche 100%-ig feuchtigkeitsbeständig und wird vom Fachmann ausschließlich mit wasserresistentem Leim verarbeitet.
Blumentöpfe und Kaffemaschinen (Überlaufgefahr) dürfen vorsichtshalber nicht auf den Stoßfugen platziert werden. Ein Nichtbeachten schließt die Gewährleistung aus.
Die von uns ausgeführten Silikonfugen sind Wartungsfugen. Um Folgeschäden zu vermeiden, müssen die Wartungsfugen vom Kunden in regelmässigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden.
Öffnen Sie den Geschirrspüler immer erst etwa 30 Minuten nach dem Programmende! Bei frühzeitiger Öffnung treten Hitze und Dampf aus und schädigen trotz Verwendeung von hochwertigen Materialien und gewissenhafter Verarbeitung langfristig die angrenzenden Fronten, Korpusteile und Kanten sowie die Arbeitsplattenunterseite. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung auftreten, sind kein Reklamationsgrund. Bei Geräten mit Tonsignal zur Anzeige des Betriebsendes das Gerät erst 30 Minuten nach dem Tonsignal (Betriebsende) öffnen!
Bei Beachtung dieser Punkte werden Sie sicher viele Jahre Freude mit Ihrer Küche haben.